Das neue Cannabisgesetz, das seit 1. April 2024 in Deutschland gilt, hat zur Verunsicherung bei einigen Badbetreibern geführt. In Kürze: Der Konsum in öffentlichen Bädern ist nach § 2 des Gesetzes verboten, da diese als Sportstätten gelten und zudem kein Konsum in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und in der Nähe von Spielplätzen stattfinden darf – Wasserspielplätze wie Planschbecken, Rutschen-Anlagen etc. sind hier als Spielplätze im Sinne des Gesetzes zu bewerten. Weitere Informationen zur Anwendung des Gesetzes finden Sie hier.