In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,Finanzminister Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Peter Altmaier und an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer appellieren die Bäderbetriebe, Kureinrichtungen und Sportstätten in der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ihre Fachverbände, für schnellere und wirksame Hilfsprogramme, um ein „Bädersterben“ zu verhindern (den Link zum Dokument finden Sie hier).
Die UnterzeichnerInnen des Appells vertreten über 6.000 öffentliche Bäder, die von 50 Mio. Deutschen regelmäßig besucht werden, und 2.100 öffentliche Saunaanlagen, die von 30 Mio. Deutschen genutzt werden.
Trotz erfolgreicher Umsetzung von umfassenden, wissenschaftlich überprüften Hygienekonzepten sind diese Betriebe nach den langen Schließungen im Frühjahr und Frühsommer 2020 seit November erneut für die Besucher geschlossen. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht in Sicht. Mindestens 240.000 direkte Arbeitsplätze in den öffentlichen Bädern und Saunaanlagen und ein Mehrfaches dieser Zahl in den Kurbetrieben und den direkt und indirekt abhängigen Unternehmen der Bäderbranche sind von den Auswirkungen der Schließung betroffen.
Betroffen sind auch die Gäste der Anlagen, die keine Möglichkeit zum Sport, zur aktiven und passiven Gesundheitsvorsorge und zum geistigen Ausgleich mehr haben. Besonders den Kindern und Jugendlichen fehlt ein wichtiges Angebot zur gesundheitsorientierten Freizeitgestaltung. Schon vor der Pandemie waren die Zahlen alarmierend: 59% der Zehnjährigen sind nach einer Forsa-Studie keine sicheren Schwimmer. Diese Zahl wird aufgrund der geschlossenen Bäder weiter ansteigen.
Die unterzeichnenden Verbände begrüßen die Anstrengungen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und sehen sich auch in der Verantwortung, Beitrag dazu zu leisten. Allerdings sehen sie auch eine von Tag zu Tag größer werdende existentielle Bedrohung für die Betriebe. Die derzeitigen Hilfsprogramme erweisen sich als unzureichend und auch als zu langwierig, was die bisher getätigten Auszahlungen betrifft.
Nach ersten Insolvenzen im Jahr 2020 droht nun eine Insolvenzwelle, wenn es nicht gelingt, die Bäder und Kureinrichtungen und die von ihnen abhängigen Produzenten und Dienstleister durch effektivere und effizientere Hilfsprogramme zu stützen.
Die Verbände fordern daher die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer dringlich und nachdrücklich auf, durch ein geeignetes und schnell wirksames Maßnahmenpaket für eine nachhaltige Bestandssicherung ihrer Mitgliedsbetriebe zu sorgen:
- Die vorhandenen Hilfsprogramme müssen wirkungsvoller gestaltet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sowohl privatwirtschaftli-che Unternehmen als auch Unternehmen der öffentlichen Hand in fairer und gleicher Weise von diesen Programmen profitieren können. Maßnahmen zur Steigerung der Wirksamkeit sind zum Beispiel eine Heraufsetzung der EU-Beihilfegrenzen, eine bessere Berücksichtigung der Kapitalkosten (Zins und Abschreibung) aus Investitionen bei den anrechenbaren Fixkosten zu 100 und nicht nur wie bisher zu 50 Prozent und eine generelle Erhöhung der Erstattung der Fixkosten auf 100 Prozent.
- Bei den Hilfspaketen sind immer auch die von den Bädern und Kureinrichtungen abhängigen Produzenten und Dienstleisterim Sinne von unmittelbar von den Schließungen betroffenen Dritten zu berücksichtigen.
- Ergänzend muss mit einem Investitionshilfepaket für Bäder und Kureinrichtungen dafür gesorgt werden, dass notwendige, aber pandemiebedingt aus finanziellen Gründen zurückgestellte Maßnahmen zur Bestandssicherung und Attraktivitätssteigerung durchgeführt werden können. Durch diese Maßnahme werden auch direkt und indirekt abhängige Unternehmen in ihrem Bestand gesichert und es wird ein direkter Impuls für die Konjunkturentwicklung gegeben.
- Die Bäder und Kureinrichtungen sollen so bald wie möglich unter den kontrollierten Bedingungen, wie sie im Herbst 2020 gegolten haben, wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um weitere gesundheitliche und soziale Kollateralschäden in der Bevölkerung zu vermeiden. Diese Einrichtungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur persönlichen Gesundheitsvorsorge und zur Public Health. Die derzeitige vollständige Schließung der Betriebe, welche zum Zwecke der Pandemie-Eindämmung nach wissenschaftlichen Gutachten nicht erforderlich und wegen des Wegfalls der gesundheitsfördernden Effekte sogar schädlich ist, sollte schnellstmöglich aufgehoben werden.
- Solange eine zur Umsetzung der Hygienekonzepte erforderliche Reduzierung der Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher bzw. Nutzer vorgeschrieben ist, müssen die aus dieser Maßnahme resultierenden Umsatzeinbußen finanziell ausgeglichen werden, da die Reserven der Betriebe diese Defizite nicht mehr ausgleichen können.
Den Betrieben steht bildlich gesprochen und wirtschaftlich faktisch „das Wasser bis zum Hals“. Daher lautet der gemeinsame Appell: „Wir brauchen dringend wirkungsvollere Hilfen, und zwar heute und nicht erst morgen, denn morgen könnten diese für viele Betriebe bereits zu spät sein. Nur damit können wir unseren Betrieben, ihren Beschäftigten und Dienstleistern und der Bevölkerung wieder eine Perspektive aufzeigen“.
Der Appell wurde von nachfolgenden Verbänden und Organisationen unterzeichnet:
Bayerischer Heilbäderverband e.V.,Rudolf Weinberger, Geschäftsführer
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.,Dr. h.c. Fritz Schramma, Präsident
Deutscher Heilbäderverband e.V.,Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin
Deutscher Saunabund e.V.,Prof. Dr. Carsten Sonnenberg, Präsident
European Waterpark Association e.V.,Landesrat Markus Achleitner, Präsident
Hessischer Heilbäderverband e.V.,Michael Köhler, Vorsitzender
IAKS Deutschland e.V. – Internationale Vereinigung für Sport- und Freizeiteinrichtungen,Prof. Dr. Robin Kähler, Vorsitzender
Internationale Akademie für Bäder-, Sport- und Freizeitbauten e.V.,Günter Quast, Präsident
Nordrhein-Westfälischer Heilbäderverband e.V.,Hans-Joachim Bädorf, Geschäftsführer
Sächsischer Heilbäderverband e.V.,Prof. Dr. med. Karl-Ludwig Resch, Präsident
Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V.,Guido Orthen, Vorsitzender Sektion Heilbäder und Kurorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V.,Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Präsident
Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte e.V.,Hans-Joachim Bädorf, geschäftsführender Vorsitzender
Arbeitsgemeinschaft Bäder Baden-Württemberg,Necdet Mantar, Sprecher
Arbeitsgemeinschaft Bäder Brandenburg,Gunnar Pertermann, Sprecher
Arbeitsgemeinschaft Bäder Thüringen,Martin Fromm, Sprecher