Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums auf unsere Eingabe zum ermäßigten Steuersatz auf Badeintritte. – großer Erfolg für die EWA!

Gute Nachrichten aus Berlin für die Bäderbranche sind ja eher selten geworden. Am 9. November 2022 erreichte uns eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums auf unsere Eingabe zum ermäßigten Steuersatz auf Badeintritte, die endlich einmal wieder einen Lichtblick für unsere ohnehin stark belasteten Bäderbetriebe darstellt.

Nach Aussage des BMF können sich Freizeit-, Spaß- und Thermalbäder auf die Steuerermäßigung von 7% Umsatzsteuer berufen, sofern sie mindestens ein Becken besitzen, das Schwimmen oder eine andere sportliche Betätigung ermöglicht.

Nach unserer Auffassung ist das Risiko, zukünftig und rückwirkend einen erhöhten Umsatzsteuersatz auf Badeintritte zahlen zu müssen, mit dieser Stellungnahme in praktisch allen Mitgliedsbädern der EWA minimiert (wir sind hier etwas vorsichtig in der Bewertung, da wir keine Wirtschaftsprüfer bzw. Juristen sind und daher zu keinen entsprechenden fachlichen Auskünften berechtigt sind). Zumindest fallen uns kein Freizeitbad und keine Therme ein, die nicht mindestens über ein für eine sportliche Betätigung nutzbares Becken verfügen. Daher dürfen wir diese Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums als eine große Erleichterung für die Freizeitbäder und Thermen werten, die unseren Mitgliedsbetrieben eine erhebliche Mehrbelastung erspart.

Hierzu erreichte uns auch ein Hinweis der von uns beauftragten Steuerexperten Dr. Yue Siebel und Dr. Thomas Streit:

“Das BMF hat entschieden, die Sache intern zu regeln – ohne Erlass eines BMF-Schreibens, das veröffentlicht wird. Das hat den Vorteil, dass die Bäder der EWA gut gegenüber den Finanzbehörden „gewappnet“ sind, sollten diese wider Erwarten mit der ermäßigten Besteuerung von Schwimmbadumsätzen nicht einverstanden sein. Das BMF hat außerdem seine Entscheidung gegenüber den einzelnen Länderfinanzverwaltungen kommuniziert und diese sind an die Verwaltungsanweisungen des BMF gebunden”.

Wir freuen uns über diese sehr positive Nachricht aus Berlin und über den Erfolg unserer EWA-Initiative. An dieser Stelle möchten wir den Verfassern der Eingabe ebenso herzlich danken wie unseren Mitgliedern Kannewischer Collection, Unternehmensgruppe Stork, monte mare und GMF, die gemeinsam mit uns diese Eingabe finanziert haben.

Die Stellungnahme des BMF finden Sie in unserem Downloadbereich.